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Opferhilfe

Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Egal, ob es in Ihrem Fall um häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Körperverletzung etc. geht – im Rahmen der Opferhilfe stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, bei deren Durchsetzung ich Ihnen gerne behilflich bin. In geeigneten Fällen vertrete ich Ihre Interessen in der Nebenklage; darüber hinaus mache ich als Opferanwältin Ansprüche auf Opferentschädigung (z. B. Schmerzensgeld) geltend oder betreue Sie bei einem Täter-Opfer-Ausgleich.

Gegebenenfalls kann in einem Strafverfahren beziehungsweise einem Verfahren, wo ich als Nebenklägerin beigeordnet bin auch ein Adhäsions-Antrag zur Geltendmachung von Schmerzensgeld gestellt werden.Ich kann sie sowohl bei ihrer Vernehmung bei der Polizei Göttingen und der dortigen Anzeige Erstattung als auch im Verfahren vor dem Amtsgericht Göttingen und Landgericht Göttingen oder auch natürlich auswärtigen Gerichten vertreten.

 

Obere Karspüle 1, 37073 Göttingen | Email: kontakt@rechtsanwaltskanzlei-juettner.de | Tel: +49 (0)551 / 30 70 13 78
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