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Strafrecht

Bei einer Strafanzeige berate ich Sie gern umfassend hinsichtlich der Erfolgsaussichten und übernehme Ihre Verteidigung in allen Instanzen.

Ich vertrete Sie auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und sich am Strafverfahren beteiligen möchten.

Verfolgt die Staatsanwaltschaft eine Straftat von Amts wegen, so kann sich der Geschädigte bei bestimmten Delikten als Nebenkläger am Verfahren beteiligen. Im Strafverfahren hat der Nebenkläger grundsätzlich die selben Erklärungs- und Antragsrechte wie die anderen Verfahrensbeteiligten.

Durch meine jahrelange Erfahrung als Strafverteidigerin kann ich Ihre Interessen kompetent vertreten.

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