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Informationen rund um das Thema Scheidung

Der Scheidungsgrund

"Es gibt sicher viele Gründe für die Scheidung, aber der Hauptgrund
ist und bleibt die Hochzeit!"

Jerry Lewis

Für die Scheidung einer Ehe muss ein Grund vorliegen. In der Regel ist es das Scheitern der Ehe.

Nach dem Gesetz ist das Scheitern der Ehe der Fall, wenn einer der Ehepartner oder auch beide nicht mehr in einer Lebensgemeinschaft leben oder leben wollen. In diesen Fällen liegt eine Zerrüttung der Ehe vor. Das Schuldprinzip existiert schon seit Jahren nicht mehr.

Um die Lebensgemeinschaft der Ehe aufzuheben, ist eine Trennung erforderlich. Dies kann durchaus in der ersten Zeit auch noch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung sein. Im allgemeinen gilt die Trennung als vollzogen, wenn die Versorgungsleistungen für den anderen Partner eingestellt sind. Wichtig ist das Datum, an dem einer der Ehepartner oder auch beide den Trennungswillen geäußert haben. Dieses Datum ist notwendig für die Errechnung eines eventuellen Trennungsunterhaltes.

Scheidung nach mehr als dreijähriger Trennung
Schwierige Fälle
Seltene Ausnahmen

 

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