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Bemerkungen zum Thema Anwaltskosten

Grundsätzlich gilt: Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.

Das ist beim Anwalt nicht anders. Auch wenn ein Prozess gewonnen wird und die Gegenseite nicht per Gerichtsurteil dazu "verdonnert" wurde die Kosten zu zahlen, muss der Mandant/Auftraggeber die Anwaltskosten zahlen.

Es gibt auch Gerichtsurteile, in denen die Verfahrenskosten auf beide Seiten aufgeteilt werden. Dann bezahlt jede Partei seinen Anwalt selbst und die Hälfte der Gerichtskosten. Ein Irrtum ist es auch, zu glauben, keine Anwaltskosten bezahlen zu müssen wenn man "im Recht ist". Dies ist häufig der Fall bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen, die sich ohne Gerichtsprozess erledigt haben.

Die Höhe der Anwaltsrechnung hängt vom sogenannten Streitwert der Angelegenheit ab. In einfachen Fällen ist dieser meistens die Summe von Forderungen, die geltend gemacht werden sollen. In anderen Fällen, wo es nicht um Forderungen geht, wird der Streitwert meistens vom Gericht festgelegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bedeutet das auch nicht unbedingt, dass diese die Kosten übernimmt. Hier muss man vorher erst eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung einholen. Das können Sie selber machen oder den Anwalt damit beauftragen.

Beratungsschein vom Amtsgericht

 

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